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Geschäftliche Strategien Steuerstrafrecht

Unangenehme Fragen in der Betriebsprüfung, ungeklärte Kapitalerträge oder Hinweise auf Schwarzgeschäfte – spätestens wenn ein steuerstrafrechtlicher Verdacht im Raum steht oder Steuerfahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden, sollten Sie sich fachlich beraten lassen und sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten verschaffen.

Wir empfehlen unseren Mandanten die frühzeitige Beratung, gerade wenn es konkreten Anlass zur Sorge gibt. Steht der Vorwurf eines Steuervergehens bereits im Raum, bemühen wir uns grundsätzlich zunächst um die Klärung des Sachverhalts und eine vernünftige Lösung im Gespräch mit den Finanzbehörden, vertreten Sie aber selbstverständlich auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.