Mieter wollen sicher, preiswert und gesund wohnen; Vermieter möchten eine angemessene Rendite erzielen und die Entscheidungshoheit über ihr Eigentum haben. Der Gesetzgeber bemüht sich, die gegensätzlichen Interessen im Wohnraummietrecht in Einklang zu bringen und detailliert zu regeln – demgegenüber haben oft nicht einmal individuelle vertragliche Vereinbarungen Gültigkeit.
Trotz der genauen Regelungen, trotz Kündigungsschutz, Mieten- und Betriebskostenspiegel, ist die Unsicherheit im Konfliktfall oft groß: Wann darf wegen Eigenbedarf gekündigt werden? Sind die Betriebkosten angemessen? Welche Schönheitsreparaturen müssen beim Auszug ausgeführt werden?
Mieter und Vermieter finden bei uns in allen mietrechtlichen Fragen Rat:
Wir beraten Sie vorausschauend und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen im Streitfall.